Nachricht vom 21.10.2024
Stellungnahme und Korrespondenz zum Philosophenviertel-Bauvorhaben
Hier finden Sie das Schreiben an die Stadträte und weiter unten die Dokumente als Download.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kirschstein!
Sehr geehrte Mitglieder des Stadtrates!
Gestatten Sie es uns bitte, dass wir schon unserer großen Verwunderung Ausdruck verleihen möchten, wie man offensichtlich, aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen, ein für die Stadt Forchheim so wichtiges Bauvorhaben mit allen nicht nur lauteren Mitteln zu torpedieren versucht. Wir wurden bis heute nicht über die beabsichtigte Beschlussfassung zur Aufhebung des B-Plans von der Behörde informiert, obwohl dies im krassen Widerspruch zur Vereinbarung anlässlich unserer Besprechung am 23.8.24 steht – wir wurden nur über die Medien darüber informiert, dass in der letzten Sitzung des Planungsausschusses des Stadtrates eine einstimmige Empfehlung zur Aufhebung des B-Plans beschlossen wurde.
Wir hatten am 23. August 2024 ein aus unserer Sicht wirklich konstruktives Meeting mit dem Oberbürgermeister Dr. Kirschstein und den Repräsentanten der Bauaufsicht und die anwaltliche Vertretung beider Parteien. Zur Dokumentation, dass wir auch von unserer Bank in diesem Projekt positiv begleitet werden, haben wir auch die zuständigen Verantwortungsträger der Bank zu diesem Termin geladen. Wie auch aus den zirkulierten Gesprächsprotokollen ersichtlich ist bestand zwischen allen Gesprächsteilnehmern Konsens darüber, dass man an der positiven und zeitnahem Umsetzung unseres Bauvorhabens höchstes Interesse hat und dass die kurzfristig anstehende Bearbeitung des von uns einzureichenden Tekturantrages von der Bauaufsicht konstruktiv begleitet wird. Aufgrund des unmissverständlich gegebenen Konsenses, das Bauvorhaben sehr zeitnah zur Umsetzung zu bringen wurde auch ein sehr ambitionierter Zeitplan zur Einreichung des Tekturantrages vereinbart, der aufgrund der in der Zwischenzeit mehrfach geänderten Förderbestimmungen sowie Anpassungen im GEG für eine qualitativ hochwertige Umsetzung notwendig ist. Sinngemäß war davon die Rede, bis etwa Ende September d.J. den Tekturantrag einzureichen, damit dieser dann gleich mit Beginn des Monats Oktober von der Bauaufsicht bis zum Jahresende bearbeitet werden kann.
In diesem Sinne hat man dann den Zeitplan so festgelegt, dass der Tekturantrag bis Freitag den 27.9. eingereicht wird. Schon am darauffolgenden Sonntag (29.9.2024) hat der Geschäftsführer Claus Krenstetter in seinem Email an den Referatsleiter des Stadtbauamts, Herrn René Franz mitgeteilt, dass noch einige kleine Abstimmungen mit der BayernHeim notwendig waren und der Antrag dann sogleich Mitte der kommenden Woche eingereicht wird. Dem war dann auch so, im Email vom Mittwoch den 2.10.2024 an Herrn René Franz mit cc an OB Dr. Uwe Krischstein, Dr. Till Zimmer, Stefan Kindler und Corinna Stirnweiß wurde dann auch sofort der elektronische Link zu den Antragsunterlagen übermittelt. Die Übermittlung der sehr umfangreichen Antragsunterlagen auch in Papierform erfolgte direkt von unseren beauftragten Architekten aus Schwarzenbruck, die in der kurzen zur Verfügung gestandenen Zeit dankenswerterweise fast Unmögliches möglich gemacht haben.
Vor oben ausgeführtem Hintergrund und der gegebenen Vorkorrespondenz ist es schlichtweg unerhört, wenn Vertreter der Bürger einer Stadt Beschlüsse zum Nachteil der Bevölkerung ohne Wortmeldung „durchwinken“ und der Oberbürgermeister keinen anderen Kommentar abzugeben bereit ist, als zu sagen „Ich glaube, der Sachstand ist hinlänglich klar“! Offenbar wollte man durch Verschweigen des gegebenen Sachverhaltes anlässlich der letzten Sitzung den Stadträten den Eindruck vermitteln, dass der Vorhabenträger ohnehin kein Interesse an der Umsetzung des Bauvorhabens hat. Es ist im Übrigen entbehrlich weiter vertiefend darauf einzugehen, ob es für die Realisierung dieser soweit entwickelten Quartiersentwicklung kriegsentscheidend sein kann, ob ein Tekturantrag eine Woche früher oder später am Tisch liegt, noch dazu, wenn laufend mit den zuständigen Verantwortungsträgern kommuniziert und um Abstimmungstermine ersucht wird.
Unter Berücksichtigung des oben ausgeführten Sachverhalts ersuchen wir ebenso höflich wie dringend darum, einen Beschluss zur Aufhebung des B-Plans nicht ohne eingehende Diskussion und Überlegung hinsichtlich der Auswirkungen und Konsequenzen Ihrer Entscheidung zu fassen.
Wird dieser Beschluss dennoch gefasst, gibt es wohl keine andere Auswirkung daraus als jene, dass die Politik zum Schaden der Bevölkerung agiert. Wir werden aber unser Vorhaben dennoch umsetzen, dann eben der Baugenehmigung entsprechend mit minderer und nicht ganz zeitgemäßer Qualität. Wenn diese Qualität nicht den berechtigten Anforderungen der Bevölkerung Forchheims entspricht, dann zwingt uns die Politik dazu, Bevölkerungsschichten in die Stadt zu holen, denen Gesichtspunkte des Klimaschutzes und Orientierung an ESG-Richtlinien nicht so wichtig sind, weil sie froh sind, überhaupt ein Dach über ihrem Kopf zu haben! Verstehen Sie bitte diese im Falle einer Aufhebung des B-Plans aus unserer Sicht unausweichliche Konsequenz nicht falsch. Wir haben die Finanzierung und Umsetzung unseres Vorhabens unter Berücksichtigung der mit BayernHeim getroffenen Vereinbarungen und der bereits von der KfW erfolgten Förderzusage bereits organisiert, zur Umsetzung unserer Baumaßnahmen entsprechend der derzeit gegebenen Förderbestimmungen und Anforderungen unseres Globalkäufers BayernHeim ist aber ein konstruktives Zusammenwirken zwischen Baubehörde und uns unabdingbar. Wenn aber die Blockadehaltung der Stadt Forchheim weiter anhält und dazu führt, dass wir, begleitet durch permanent negative Medienberichte, unsere Vorverwertung im Baufeld 4 mit BayernHeim nicht umsetzen können, dann zwingt uns die Stadt Forchheim dazu, eine Mieter-Zielgruppe anzusprechen, die auch mit niedrigeren Baustandards – entsprechend der ins Werk gesetzten Baugenehmigung – zufrieden ist. So oder so, wir haben eine klare Präferenz zur Errichtung eines modernen und qualitativ hochwertigen Wohnquartiers, für uns ist Klimaschutz und Wohlbefinden unserer Mieter ebenso wichtig wie der Umstand, dass wir unsere Bauführung so vornehmen können, dass sich die Bevölkerung Forchheims die von uns errichteten Wohnungen auch leisten kann.
Das Bauvorhaben Philosophenviertel steht nun kurz vor seiner Realisierung, die Aufhebung des B-Plans würde die Umsetzung nicht verhindern, sondern lediglich die Qualität der Baumaßnahmen vermindern – es kann doch niemand wollen, dass heute mit Standards von vorgestern gebaut wird!
Wir bitten Sie ebenso höflich wir dringend, die hier vorgebrachten Argumente in Ihre Überlegungen und Ihre Entscheidung mit einzubeziehen. Bitte gehen wir doch partnerschaftlich und konstruktiv miteinander um, denn durch eine Aufhebung des B-Plans könnte die Realisierung unseres Philosophenviertels nicht verhindert werden, es käme zwangsläufig zu einer weiteren Verzögerung in der Umsetzung und was noch entscheidender ist, die für die Forchheimer Bevölkerung geplanten Wohnungen könnten auf Grundlage der zwischenzeitig sehr weit zurückliegenden Baugenehmigung nur mit nicht mehr zeitgemäßen Standards hergestellt werden. Überdies würde die Aufhebung des B-Plans eine effiziente und klimaschonende, auf die Reduzierung der Errichtungs- und Betriebskosten ausgerichtete bauliche Umsetzung unseres Bauvorhabens verunmöglichen und es kann nicht im Interesse der Stadtverwaltung liegen, Beschlüsse zu fassen, die genau zum Gegenteil davon führen, was wir schon seit vielen Jahren sehr erfolgreich praktizieren: Leistbares Wohnen – und es ist auch unser Ansporn, das auch in Forchheim unverzüglich in die Praxis umzusetzen.
Wir stehen Ihnen zur Beantwortung etwaiger Rückfragen jederzeit sehr gerne zur Verfügung, heute, wie auch anlässlich der bevorstehenden Stadtratssitzung. Wir würden uns über eine Einladung zu dieser Sitzung sehr freuen und hoffen sehr, in einer konstruktiven Diskussion mit den Mitgliedern des Stadtrates, sämtliche möglicherweise noch gegebenen Vorbehalte Ihrerseits am wirklich zeitnahen Umsetzungsplan unsererseits entkräften zu können. Unser Entschluss, dieses Bauvorhaben umzusetzen steht jedenfalls fest.
Mit der Bitte um Berücksichtigung unserer Argumente zeichnen wir
Mit besten Grüßen aus Wien
Fritz Scheck Claus Krenstetter